Kostenübernahme für Hörgeräte durch die Krankenkasse

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Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für Hörgeräte. Bei Privatversicherten hängt die Höhe vom Tarif ab, wobei sich die privaten Kassen relativ stark an den Leistungen der GKV orientieren.

Hörakustik Daniel Riedel
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Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Bei medizinisch notwendigen Hörhilfen übernimmt die Versicherung die Kosten für aufzahlungsfreie Hörsysteme. Anpassung, Hörgeräte-Tests sowie Wartung und Reparatur werden ebenfalls übernommen.

Ob die Kosten für ein Hörsystem von der Krankenkasse getragen werden, das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn ein nicht zuzahlungsfreies Hörgerät gewünscht wird, dann werden Zusatzkosten fällig. Das gilt auch für ein Hörsystem, das über dem medizinisch notwendigen Bedarf liegt. Akustiker schließen mit Krankenkassen Sondervereinbarungen ab und bestimmte Hörsysteme sind im Rahmen dieser Sondervereinbarungen für Krankenkassenpatienten zuzahlungsfrei erhältlich.

Wir beraten Sie gerne zur Kostenübernahme für das gewünschte Hörsystem.

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Anforderungen für die Kostenübernahme

Generell stellen die Kassen Grundanforderungen an einen bestimmten technischen Standard. Zu diesem gehört, dass es sich um ein digital einstellbares Gerät handelt, welches sich an Ihre Hörschwäche exakt anpassen lässt. Es muss mit intelligenter Signalverarbeitung Umgebungsgeräusche und Sprache unterscheiden können. Das Hörgerät muss mindestens diese Features mitbringen:

  • 4 Kanäle
  • 3 Hörprogramme
  • 1 Störschallunterdrückung
  • 1 Rückkoppelungsunterdrückung

  • Verstärkerleistung bis 75 dB(A)

Welche Kosten übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen?

Gesetzliche Krankenkasse

Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BARMER, DAK etc.) folgende Kosten:

  • 650,00 Euro bis 729,00 Euro Brutto für das Erstgerät*

  • 650,00 Euro bis 729,00 Euro Brutto für das Zweitgerät*

  • 33,50 Euro Brutto für Otoplastik

  • 125,01 Euro Brutto für Service & Reparatur

*Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen variiert je nach Kasse.

Private Krankenkasse

Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die privaten Krankenkassen (Barmenia, Nürnberger, Debeka, Axa, HanseMerkur etc.) im Durchschnitt folgende Kosten:

  • 1.500,00 Euro Brutto für das Erstgerät*
  • 1.500,00 Euro Brutto für das Zweitgerät*

Für zwei Hörgeräte erstatten die privaten Krankenkassen somit 3.000,00 Euro Brutto. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Wert um einen Durchschnittswert handelt.

*Auf Grund der unterschiedlichen PKV Verträge kann die Höhe der Kostenübernahme hier selbstverständlich vom Durchschnittswert abweichen.

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